Die vergangenen 18 Monate stellten viele Organisationen weltweit vor große Herausforderungen: Kontakt- und Reisebeschränkungen, Lockdown und andere notwendige Einschränkungen im Alltag hatte für viele Unternehmen zur Folge, dass sie neue Wege beschreiten mussten. Das galt gerade auch für den Bereich der Innovation. Eine der besonderen Herausforderungen war, in dieser schwierigen Situation die eigene Wettbewerbsfähigkeit nicht zu verlieren, um auch nach dem Wegfall eines großen Teils der Beschränkungen erfolgreich auf dem Markt bestehen zu können.

Unser aktuelles Internationales Innovationsbarometer hat sich auch dieser Fragestellung gewidmet und zeigt nun ein bemerkenswertes Ergebnis: In den meisten Branchen überwiegt die Einschätzung, dass sich die Krise auf die Innovationskraft des eigenen Unternehmens positiv ausgewirkt hat. An der Spitzen liegt dabei der IT- und Telekommunikationsbereich. Hier sind mehr als 70 Prozent der Befragten der Meinung, dass die Coronakrise die Innovationskraft gestärkt hat. Gerade die Themen wie IoT, Virtual Reality, künstliche Intelligenz, Blockchain etc. haben in Zeiten von Kontaktbeschränkungen die Welt ins Internet verfrachtet. Daraus sind teilweise konkrete Geschäftsmodelle entstanden, die durch Corona beschleunigt wurden.

Und auch im Finanzwesen betrachten 60 Prozent der Umfrageteilnehmer den Einfluss der Krise auf die Innovationskraft als positiv. Hier dürfte das veränderte Einkaufsverhalten vieler Konsumenten mit weitaus mehr bargeldlosem Zahlungsverhalten zusätzlich gerade jungen, innovativen Unternehmen des Sektors Auftrieb verliehen haben.

Deutlich negativer ist die Einschätzung in den Wirtschaftsbereichen Automobilindustrie und Maschinenbau sowie unter den Herstellern von Konsumgütern. Dort sind es nur vier von zehn Befragten, die glauben, die Krise habe die Innovationskraft des eigenen Unternehmens beflügelt.

Warum Innovation?

Dabei ist gerade die Fähigkeit zur Innovation wichtig, um langfristig durch neue Angebote, bessere Produktqualität, höherer Funktionalität, effizientere Produktionsprozesse, geringeren Ressourceneinsatz in der Fertigung und anderes mehr auf dem Markt erfolgreich zu sein.

Doch Innovation ist nicht immer billig und gerade für junge, kleine und mittelständische Unternehmen nicht immer einfach zu finanzieren. Doch der Staat hat erkannt, dass F&E keineswegs nur den großen Konzernen vorbehalten bleiben darf und hilft daher mit staatlicher Förderung – seit 2020 mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“, kurz Forschungszulagengesetz (FZulG).

Wie in der Gesetzgebung oft üblich, klingt das zwar nicht sonderlich spannend, doch hat dieses Gesetz einige Vorteile, auf die wir einen genaueren Blick werfen sollten:

  • Die Fördermaßnahmen beschränken sich nicht nur auf traditionelle F&E-Projekte, sondern umfassen beispielsweise auch Produkt- und Prozessentwicklungen sowie neue Fertigungsverfahren.
  • Auf Basis des FZulG können Unternehmen in Deutschland ihre Innovations- und Entwicklungs-Projekte, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet sind, staatlich fördern lassen, vor allem auch rückwirkend. Das heißt auch, dass die Firmen bereits Projekte starten können, bevor sie einen Antrag gestellt oder dieser genehmigt ist. Innovation muss also nicht auf den Bescheid warten. Das ist einzigartig und bei keiner anderen Förderung möglich.
  • Es besteht ein gesetzlicher Anspruch, den die Antragsteller erwerben können. Dieser Anspruch entsteht dann, wenn in einem ersten Schritt nach der Analyse der Innovation durch technische Experten ein Forschungszulagenbescheid ausgestellt wird. Diese Experten kommen entweder vom VDI Technologiezentrum, vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt oder der AIF Projekt GmbH. Sie übernehmen diese technische Überprüfung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Was folgt?

Mit dem positiven Bescheid meldet sich der Antragsteller dann beim Finanzamt, um bis zu eine Million Euro an Fördermitteln zu erhalten. Gefördert werden dabei Personalkosten im Bereich der Entwicklungen von bis zu 25 Prozent im eigenen Unternehmen, bei Fremdaufträgen liegt der Wert bei 15 Prozent.

Neben der Möglichkeit sich rückwirkend Kosten zurückerstatten zu lassen, ist gerade der Aspekt keine Steuerlast zu haben, ein interessanter Faktor für Startups, da auch Unternehmen ohne Steuerlast von der Forschungszulage partizipieren können. Dazu folgendes Beispiel: Liegt keine Steuerlast vor bei einer Fördersumme von 100.000 Euro, erhält die Gruppe die volle Fördersumme von 100.000 Euro als Steuererstattung. Hätte sie jedoch bei gleicher Fördersumme 200.000 Euro Steuerlast ans Finanzamt zu zahlen, muss sie lediglich die Differenz von 100.000 Euro an Steuern begleichen.

Dabei gilt es zu beachten, dass der Gesetzgeber die mögliche Unterstützung auf eine Million Euro pro Jahr und Unternehmensgruppe (alle Mutter- und Tochter-Gesellschaften mit einer Beteiligung von mehr als 50 Prozent) begrenzt hat.

Was lässt sich fördern?

Grundsätzlich sind alle Forschungs- und Entwicklungsprojekte – wie Optimierung von Fertigungsprozessen, KI, Blockchain und natürlich viele andere mehr – förderfähig, die der Zuordnung verschiedener Maßnahmen anhand der Definitionen des Frascati-Handbuchs 2015 der OECD entsprechen. Darunter fallen unter anderem:

  • Grundlagenforschung
    als anwendungsunbestimmte Aneignung neuen Wissens
  • Industrielle Forschung
    mit dem Schwerpunkt der anwendungsorientierten Erlangung neuen Wissens mit praktischem Zweck
  • sowie die experimentelle Entwicklung
    mit der systematischen Nutzung vorhandener, fachspezifischer Kennnisse, um zusätzliches Wissen zu generieren und neue oder verbesserte Produkte/Dienstleistungen oder Verfahren zu entwickeln

Was gibt es noch zu beachten?

Das oben genannte ist das Gerüst, auf dem das FZulG aufbaut. Doch wie gehen Unternehmen dabei optimalerweise vor, um die Förderung zu erhalten? Dazu noch einige Tipps:

  • Potenzialanalyse
    Generell ist es wichtig mit entsprechenden Fachexperten, beispielsweise von uns bei Ayming, eine genaue Potenzialanalyse durchzuführen, um feststellen, welche Chancen auf eine Förderung bestehen. Damit lässt sich Frustration (= negativer Bescheid) vermeiden, wenn man bereits viel Arbeit investiert hat.
  • Beantragung
    Es gilt, den Antrag sehr sorgfältig und genau auszufüllen. Die kompakte Darstellung des Antrags von maximal 4.000 Zeichen soll dazu dienen, dass die Anträge zügig bearbeitet werden – und er ist natürlich die Basis des Bescheids und damit der finanziellen Zuwendungen. Werden hier Fehler gemacht, ist es schwierig diese zu korrigieren.
  • Einreichung mit der Steuererklärung
    Der Antrag für die Forschungszulage wird bei der lokalen Finanzverwaltung mit der Steuererklärung zusammen eingereicht.
  • Vorbereitung einer möglichen Steuerprüfung
    Hier nehme ich für Ayming in Anspruch, besser vorbereitet zu sein als andere Marktteilnehmer. Aufgrund unserer intensiven Gespräche mit den Unternehmen, der Sorgfalt beim Ausfüllen des Antrags und der Dokumentation reicht es – sinnbildlich gesprochen – den Projektordner bei einer Steuerprüfung aus dem Regal zu holen. Dort ist alles sorgfältig und lückenlos dokumentiert. Auf diese Weise lässt sich dann auch vermeiden, Zuwendungen zurückzahlen zu müssen.

Wenn Ihr mehr zu diesem Thema erfahren wollt, empfehlen wir Euch unser Webinar „Innovation in der Krise – Wie bewerteten Unternehmen weltweit den technischen Fortschritt während der Corona-Pandemie“, das sich konkret damit beschäftigt, wie junge Unternehmen optimal vorgehen sollten, um in den Genuss der Vorteile des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung zu kommen.

Zur kostenfreien Anmeldung: https://bit.ly/3ED6cG3

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